Neu ab 23. Dezember 2020 !

Die Neuregelung der Maklerprovision 2020: Das ändert sich in Stuhr und Weyhe

Ab dem 23.12.2020 tritt das neue „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ in Kraft. Diese gesetzliche Änderung regelt somit zukünftig bundesweit die Aufteilung der Maklerprovision bei Verkäufen von Immobilien an Privatpersonen. Doch was genau ändert sich mit diesem Gesetz für Eigentümer und Käufer, die unsere Leistungen in Anspruch nehmen?

Diese Änderungen treten ab Dezember in Kraft

Während die Courtage zum Beispiel in Bayern oder Nordrhein-Westfalen bereits paritätisch geteilt wurde, musste in Niedersachsen oder Bremen der Käufer die gesamte Provision zahlen.

Mit dem von Bundesrat und Bundestag beschlossenen Gesetz gilt ab Dezember in ganz Deutschland Folgendes:

  • Verkäufer und Käufer beteiligen sich zu gleichen Teilen an der Maklerprovision
  • Der Verkäufer darf maximal 50% der Kosten auf den Immobilienkäufer übertragen
  • Der Verkäufer kann auf seinen Wunsch hin die volle Maklerprovision übernehmen

An der Höhe der Maklerprovision wird die neue gesetzliche Regelung nichts ändern. Derzeit ist eine Maklercourtage von 5,95% (bis 31.12.2020 5,80%) auf den Kaufpreis (inkl. MwSt.) für Niedersachsen und Bremen üblich. Diesen Betrag werden sich Käufer und Verkäufer zukünftig teilen. Im besten Fall wird die Provision jeweils zur Hälfte von beiden Parteien übernommen.

In welchen Fällen gilt diese Regelung?

Die neue Gesetzeslage gilt beim Kauf beziehungsweise Verkauf von Wohnimmobilien an private Käufer. Dazu gehören neben Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern auch Reihenhäuser und Doppelhaushälften. Andere Immobilienarten wie gewerbliche Immobilien, Mehrfamilienhäuser und Grundstücke sind von dieser Regelung ausgenommen.

Für private Immobilienkäufer bedeutet das neue Gesetz zur Verteilung der Maklerprovision neben einer Erhöhung der Rechtssicherheit und Transparenz auch eine finanzielle Entlastung.

Wir sind für Sie da

Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen und sind sich unsicher, welche der Optionen für Sie die Passende ist? Oder Sie planen, eine Immobilie zu kaufen und haben Fragen zur neuen gesetzlichen Regelung? Mit Oestmann & Ahrens haben Sie ein professionelles Maklerteam an Ihrer Seite, das Sie zu all Ihren Fragen berät und für alle Parteien das beste Ergebnis erzielt. Setzen Sie auf unsere Expertise und unseren freundlichen Service. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt.


 

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