Das Impressum von Oestmann und Ahrens Immobilien

Firma:
Oestmann & Ahrens Immobilien GmbH

Geschäftsführer:
Thomas Ahrens, Jürgen Oestmann, Studtriede 79 D-28816 Stuhr/Brinkum

Telefon:
0421-89 88 50

Telefax:
0421-89 88 5 15

Email:
https://www.oestmann-ahrens.de

Handelsregister:
Walsrode - HRB 110 832

Berufsaufsichtsbehörde:

Zuständige Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde gem. § 34 c Gewerbeordnung:

Industrie- und Handelskammer Hannover                                                                                                            
Schiffgraben 49,                                                                                                                                         
30175 Hannover                                                                                                                                           
Tel 0511/3107-0,                                                                                                                            
E-Mail:info@hannover.ihk.de

Steuer-Nr.:
FA Syke, 46 / 206 / 15403

Haftungsausschluss

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Verbraucherinformationen

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Ombudsmann Immobilien IVD/VBP – Informationspflicht nach § 36 VSBG 

Der Immobilienverband Deutschland IVD e.V. hat mit Beteiligung des Verbraucherverbandes Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) eine Schlichtungsstelle nach Maßgabe des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) eingerichtet. Vor der Schlichtungsstelle können u. a. Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mitgliedern des IVD in einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren beigelegt werden. 

Die Oestmann & Ahrens Immobilien GmbH ist Mitglied im IVD und aufgrund der Satzung des IVD verpflichtet, gegenüber der Ombudsstelle eine schriftliche Stellungnahme abzugeben, wenn diese ein Verfahren einleitet. An Schlichtungsverfahren bei anderen Schlichtungsstellen nimmt die Oestmann & Ahrens Immobilien GmbH grundsätzlich nicht teil. 

Die Anschrift der Schlichtungsstelle des IVD lautet: Ombudsmann Immobilien IVD/VPB – Grunderwerb und -verwaltung, Littenstraße 10, 10179 Berlin. Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle (z.B. weitere Kommunikationsdaten, Verfahrensordnung) erhalten Sie unter http://www.ombudsmann-immobilien.net. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Hinsichtlich des jeweiligen Objektes ist die Oestmann & Ahrens Immobilien GmbH - nachstehend Gesellschaft genannt - auf die Auskünfte des Verkäufers, Bauträgers, Bauherren und Behörden angewiesen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Angaben kann keine Haftung übernommen werden. Darüber hinaus kann die Gesellschaft für die Objekte keine Gewähr übernehmen und für die Bonität der Eigentümer, Verkäufer oder Interessenten nicht haften.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Angaben, Mitteilungen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Verletzt der Auftraggeber seine Pflicht zur Einschaltung der Gesellschaft und kommt es dadurch zum Vertragsabschluß, so hat der Auftraggeber der Gesellschaft die entgangene Verdienstmöglichkeit als Schadenersatz zu entrichten. Falls der Auftraggeber nachweist, daß der der Gesellschaft entstandene Schaden geringer ist oder gar kein Schaden entstanden ist, ist ein entsprechend geminderter Betrag zu leisten.
  3. Ist dem Auftraggeber das angebotene Objekt bereits anderweitig bekannt, so hat er dies der Gesellschaft unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt diese Benachrichtigung, so gilt der Nachweis und die Verhandlung der Gesellschaft als ursächlich für den Vertragsabschluß. Sofern der Auftraggeber nachweisen kann, daß die Tätigkeit der Gesellschaft nicht zum Vertragsabschluß geführt hat, verpflichtet er sich zum Ersatz der von der Gesellschaft erbrachten Aufwendungen.
  4. Angebote der Gesellschaft sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf bzw. – vermietung bleibt vorbehalten.
  5. Die Gesellschaft nimmt keine Vermögenswerte entgegen, die der Erfüllung vertraglicher Vereinbarungen zwischen Veräußerer und Interessenten dienen.
  6. Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich getroffen sind. Die teilweise Unwirksamkeit vertraglicher Bestimmungen oder Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Bedingungen nicht.
  7. Soweit das Gesetz zur Regelung der Wohnvermittlung (WoVermG) einschlägig ist, und dieses abweichende Regelungen enthält, gelten dessen Regelungen vorrangig.